Kommentare
Hallo Kai,

das Problem liegt eher daran, dass die Menschen alles neu kaufen und neu wollen. Somit orientieren sich die Anbieter an der Nachfrage. Wegschmeißen hat was von einem überfüllten Kühlschrank, aus dem jede Woche 10 Kilo in den Müll geworfen wird. Es ist eine Art von Wohlstand und Statusdenken.
Da dir diese beiden Eigenschaften offensichtlich fehlen, nennt man so etwas wie dich einen Dino. Süß. Robert de Niro sagt in dem Film "The Heat": Binde dich an nicht mehr, dass du dich nicht in 30 Sekunden davon trennen kannst. Also, fang mal an zu üben. Schmeiß weg. Fang doch mit was einfachem an - der Pfanne. Oder der Zahnbürste. Oder ... Zudem bist du mit der Einstellung der Tod für Frau Merkels Wachstumsträume. Neu. neu und mehr. Sinn? Es geht nicht um Sinn, sondern um Wahnsinn :-)))
#1 Christof Hintze (Homepage) am 28.11.2009 17:53
Lieber Herr Falkenberg und lieber Herr Hintze: Einspruch!

Das muss man anders angehen: Das geht nur mit der Durchfunktionalisierung und Nutzendurchnutzung des gesamten Privatlebens. Eine Lösung, die vor dem Hintergrund der beschriebenen Situation gar nicht so schäbig ist, wie sie auf den ersten Blick klingt. Übrigens - Sie haben es nicht erwähnt, Herr Falkenberg, aber der wichtigste, der allerwichtigste Handwerker im heutigen Leben ist eindeutig der Jura-Installateur (zumindest was die Kostenundterrorrisikodimension angeht).

Und die versprochene Lösung: Ziehen Sie in eine Nachbarschaft, wo der alte Herr über Ihnen pensionierter Elektriker ist, die Familie unter Ihnen alle irgendwo im Sanitärbereich arbeiten und ihr direkter Nachbar, dessen junger Frau Ihre Frau manchmal mit Mehl oder Zucker aushilft, eine junger, aber bissiger und gründlicher Anwalt, der für einen Kasten Bier einen Großteil der Grundsatzfragen für Sie klärt, der sie nicht bescheißt und der Ihnen, dann natürlich gegen Honorar wirklich zu IHREM (nicht seinem eigenen) Recht verhilft. Am besten haben Sie mehrere solcher Anwälte um sich: einen für Verkehrsrecht, einen für Mietrecht, einen für Urheberrecht, einen für Versicherungsrecht und einen, um gegen den Pfusch zu prozessieren, den der Nachbar unter Ihnen in Ihrem Bad verzapft hat.
#2 Mr. Green am 29.11.2009 12:35
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